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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 26.02.2007, Aktenzeichen: 33 Wx 246/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 246/06

Beschluss vom 26.02.2007


Leitsatz:Lehnt ein Vormundschaftsgericht die Übernahme einer Betreuungssache ab, kann allein das abgabewillige Gericht eine andere Entscheidung durch Anrufung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erwirken. Eine Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten gegen die Ablehnung ist nicht statthaft.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 46 Abs. 2, FGG § 65a,
Verfahrensgang:LG Kempten (Allgäu) 41 T 2024/06 vom 19.10.2006
AG Kaufbeuren XVII 0028/03

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