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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 25.10.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 72/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 72/05

Beschluss vom 25.10.2005


Leitsatz:Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig ändert, wenn der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bildet. Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes Teil eines formwirksamen Testaments sein.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2247,
Verfahrensgang:LG München II 6 T 5222/03 vom 5.07.2005
AG Miesbach VI 0823/02

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