JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 25.09.2006, Aktenzeichen: 34 Sch 12/06
| Leitsatz: | 1. Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, der zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts verpflichtet (siehe auch Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = OLG-Report 2005, 727). 2. Ohne Parteivereinbarung ist das Schiedsgericht für die Kostenentscheidung in einem zivilen Streitverfahren nicht an die Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO gebunden. Maßstab für die Kostenverteilung ist das pflichtgemäße Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere, aber nicht nur, des Verfahrensausgangs. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 1057 Abs. 1, ZPO § 1059 Abs. 2, ZPO § 1060, |
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