JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 76/06
| Leitsatz: | Werden Beträge für "betreutes Wohnen" aus dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich an die Betreuungsgesellschaft gezahlt, so sind diese Beträge in die Jahresabrechnung aufzunehmen, unabhängig davon, ob die Bezahlung dieser Beträge aus dem Verwaltungsvermögen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hat. Das Bestehen eventueller Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines einzelnen Wohnungseigentümers ist in einem Verfahren über die Bezahlung eines bestandskräftig beschlossenen Nachzahlungsbetrags nicht zu prüfen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 16, WEG § 28, |
| Verfahrensgang: | LG Augsburg 7 T 5040/05 vom 24.03.2006 AG Landsberg 1 UR II 10/03 |
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