JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 40/06
| Leitsatz: | Sind durch letztwillige Verfügung die Kinder des Erblassers zu Nacherben und deren Abkömmlinge zu Ersatznacherben berufen, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Ersatzerbfolge nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Willen des Erblassers auch für den Fall gelten soll, dass die Nacherben ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Im Zweifel sind die Abkömmlinge der Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2069, BGB § 2096, BGB § 2142, |
| Verfahrensgang: | LG Kempten 42 T 2324/05 vom 29.03.2006 AG Kaufbeuren 10 VI 0158/94 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 40/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 25.07.2006, 31 Wx 40/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum