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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 25.01.2006, Aktenzeichen: 5 St RR 237/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 5 St RR 237/05

Beschluss vom 25.01.2006


Leitsatz:Der nicht geheilte Verstoß gegen die Pflicht zur Ladung des Verteidigers begründet die Revision des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 218 Satz 1,

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