JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 24.10.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 97/05
| Leitsatz: | 1. Die Privilegierung des § 19 Abs. 4 KostO setzt einen im Zeitpunkt der Übergabe ausreichend leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb und die Absicht des Erwerbers diesen fortzuführen, voraus. 2. Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295). An den Inhaber eines anderen Betriebes verpachtete Flächen sind abzuziehen. 3. Der Absicht des Erwerbers steht nicht entgegen, dass die Fortführung durch den Erwerber wegen Betriebsverpachtung im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht möglich ist, sofern eine konkrete Aussicht auf Fortführung besteht (im Anschluss an BayObLGZ 1997, 240 = MittBayNot 1997, 311). |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 19 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 4 T 5140/02 vom 26.07.2005 |
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