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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen: Verg 12/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: Verg 12/06

Beschluss vom 24.05.2006


Leitsatz:Ordnet die Vergabekammer die Aufhebung des Vergabeverfahrens an, ist in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung zulässig. § 118 Abs. 3 GWB stellt in diesem Fall keinen hinreichenden Schutz gegen eine Auftragsvergabe an einen Konkurrenten während des Beschwerdeverfahrens dar.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 118 Abs. 1 Satz 3, GWB § 118 Abs. 3,
Verfahrensgang:VK Nordbayern 21.VK-3194-06/06 vom 24.04.2006

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