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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen: Verg 10/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: Verg 10/06

Beschluss vom 24.05.2006


Leitsatz:1. Eine unzulässige Mischkalkulation liegt nicht vor, wenn ein Bieter ohne Auf- und Abpreisung sogenannte Bereitstellungsgeräte (Baukran einschließlich Lohnkosten Kranführer) in die Position Baustelleneinrichtung einrechnet, wenn der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses dies bei vertretbarer Auslegung zulässt, weil eine ausdrückliche Position für diese Kosten im Leistungsverzeichnis fehlt.

2. Die Regelung des § 21 Nr. 4 VOB/A betrifft nicht Nachlässe bei den Einheitspreisen für einzelne Leistungspositionen im Rahmen der Kalkulation, sondern nur Preisabschläge für das Gesamtangebot.
Rechtsgebiete:VOB/A
Vorschriften:VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, VOB/A § 21 Nr. 4, VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b, VOB/A § 25 Nr. 5 Satz 2,
Verfahrensgang:VK Südbayern Z3-3-3194-1-06-03/06 vom 06.04.2006

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