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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 24.02.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 2/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 2/05

Beschluss vom 24.02.2005


Leitsatz:Gegen die vom Beschwerdegericht aufgehobene Aussetzung eines Amtslöschungsverfahrens ist der Geschäftsführer einer GmbH, der aus dem Handelsregister gelöscht werden soll, nicht beschwerdeberechtigt. Seine materielle Rechtsposition wird durch eine solche Entscheidung nicht berührt, denn er kann seine Einwände gegen die Löschung in dem wieder aufgenommenen Verfahren geltend machen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 20 Abs. 1, FGG § 127, FGG § 142,
Stichworte:Handelsregistersache, Amtslöschung, Aussetzung des Verfahrens, Beschwerdeberechtigung, Geschäftsführer,
Verfahrensgang:LG München I 17HK T 21703/04
AG München HRB 69372

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