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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 23.11.2006, Aktenzeichen: 1 W 2699/06 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 W 2699/06

Beschluss vom 23.11.2006


Leitsatz:Den Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens, das den Vorwurf eines ärztlichen Kunstfehlers (hier: nicht fachgerechte Behandlung einer Handgelenksfraktur einschließlich behaupteter Verursachung eines Morbus-Sudeck-Syndroms) zum Gegenstand hat, schätzt das Gericht nach freiem Ermessen anhand der Hauptsacheklage, deren Vorbereitung das selbständige Beweisverfahren dient. Diese umfasst in Arzthaftungssachen regelmäßig Schmerzensgeld, einen Zahlungsanspruch für erlittene Schäden sowie einen Feststellungsantrag.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 68 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG München I 9 OH 9690/05 vom 16.10.2006

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