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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 23.07.2008, Aktenzeichen: 31 Wx 34/08 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 34/08

Beschluss vom 23.07.2008


Leitsatz:1. Für ein gemeinschaftliches Testament ist es nicht ausreichend, dass Ehegatten in getrennten Urkunden am selben Tag und Ort im Wesentlichen inhaltsgleiche Verfügungen getroffen haben.

2. Ein gemeinschaftliches Testament kann im Einzelfall vorliegen, wenn die Ehegatten sich in getrennten Urkunden jeweils zu Alleinerben einsetzen und in gemeinschaftlich abgefassten, mit "Zusatz zum Testament" und "Nachtrag zum Testament" bezeichneten Urkunden weitere Verfügungen treffen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2265,
Verfahrensgang:LG München II, 8 T 6325/06 vom 28.01.2008
AG Starnberg,

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