JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 23.03.2009, Aktenzeichen: 33 Wx 54/09
| Leitsatz: | 1. Hat sich eine vorläufige Betreuerbestellung in der Hauptsache erledigt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung durch das Beschwerdegericht feststellen zu lassen (Anschluss an BVerfG BtPrax 2009, 29 = FamRZ 2008, 2260). 2. Hat das Landgericht eine erledigte vorläufige Unterbringungsmaßnahme für rechtswidrig erklärt, weil das Amtsgericht den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und überdies das rechtliche Gehör der Betroffenen schwerwiegend verletzt habe, sind diese Mängel auch zu würdigen bei der Bewertung der ebenfalls erledigten Betreuerbestellung mit dem alleinigen Ziel, die vorläufige Unterbringung zu verantworten. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 13a Abs. 2 S. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bamberg, 3 T 149/07 vom 16.12.2008 AG Hassfurt, 9 XVII 187/07 vom 10.08.2007 |
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