JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 23.02.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 22/06
| Leitsatz: | Die Verpflichtung des Auftraggebers, den zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohn auf ein Sperrkonto einzuzahlen, stellt jedenfalls bei Geltung der VOB/Teil B eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Werkunternehmer dar. Unterlässt der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto und kann er den Restwerklohn infolge eigener Insolvenz nicht mehr auszahlen, so kann dies Untreue nach dem Treubruchstatbestand sein. |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, VOB/B |
| Vorschriften: | BGB §§ 232 ff, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2, VOB/B § 17, |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 23.02.2006, Aktenzeichen: 2 Ws 22/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 23.02.2006, 2 Ws 22/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum