JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 23.01.2006, Aktenzeichen: 1 W 2990/05
| Leitsatz: | Dass ein Sachverständiger in der Vergangenheit in Einzelfällen Privatgutachten für Mandanten des Anwalts der gegnerischen Partei erstattet hat, begründet für sich genommen keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit. Anlass zur Besorgnis der Befangenheit kann jedoch bestehen, wenn es sich um eine regelmäßige Geschäftsbeziehung handelt oder die Privatgutachtertätigkeit für die Kanzlei des Anwalts der gegnerischen Partei ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für den Sachverständigen ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, ZPO § 406, |
| Verfahrensgang: | LG Ingolstadt 3 O 598/05 vom 25.10.2005 |
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