JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 22.11.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 55/06
| Leitsatz: | 1. Am Rechtsbeschwerdeverfahren können grundsätzlich nur diejenigen förmlich beteiligt sein, die auch Beteiligte des Beschwerdeverfahrens waren. 2. Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern, dass diese sachlich richtige Jahresabrechnungen vorlegen. 3. Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist, kann kein Wohnungseigentümer vom Verwalter eine neue Abrechnung beanspruchen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 4, WEG § 28 Abs. 3, WEG § 43 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Freyung 1 UR II 53/02 LG Passau 2 T 360/04 vom 17.03.2006 |
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