JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 22.11.2000, Aktenzeichen: 29 W 2604/00
| Leitsatz: | Veranlassung zur Klageerhebung Auch aus der Reaktion des Verletzers auf eine erst nach Erlaß der einstweiligen Verfügung erfolgten Abmahnung kann geschlossen werden, daß der Verletzte Veranlassung hatte, ohne Abmahnung gegen den Verletzer gerichtlich vorzugehen. |
| Rechtsgebiete: | UWG, ZPO |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 3, ZPO § 93, ZPO § 97 Abs. 1, |
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