( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 22.11.2000, Aktenzeichen: 29 W 2604/00 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 29 W 2604/00

Beschluss vom 22.11.2000


Leitsatz:Veranlassung zur Klageerhebung

Auch aus der Reaktion des Verletzers auf eine erst nach Erlaß der einstweiligen Verfügung erfolgten Abmahnung kann geschlossen werden, daß der Verletzte Veranlassung hatte, ohne Abmahnung gegen den Verletzer gerichtlich vorzugehen.
Rechtsgebiete:UWG, ZPO
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 3, ZPO § 93, ZPO § 97 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 22.11.2000, Aktenzeichen: 29 W 2604/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-beschluss-vom-22-11-2000-az-29-w-260400

"OLG-MUENCHEN - 22.11.2000, 29 W 2604/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN