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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 22.06.2005, Aktenzeichen: 34 Sch 10/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Sch 10/05

Beschluss vom 22.06.2005


Leitsatz:1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.

2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 1051 Abs. 3, ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d, ZPO § 1060 Abs. 2 Satz 1,

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