JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 22.06.2005, Aktenzeichen: 34 Sch 10/05
| Leitsatz: | 1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt. 2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 1051 Abs. 3, ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d, ZPO § 1060 Abs. 2 Satz 1, |
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