( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 22.05.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 61/07 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 61/07

Beschluss vom 22.05.2007


Leitsatz:1. Mit der sofortigen weiteren Beschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen (also nicht zwingend) sind oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte.

2. Es ist nicht Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die zur Entscheidung über die Freiheitsentziehung berufen sind, zu klären, in welches Land die Betroffene abzuschieben ist; diese Entscheidung obliegt der Ausländerbehörde, die gegebenenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüft werden kann.
Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, FGG, FreihEntzG
Vorschriften:AsylVfG § 55 Abs. 1 Satz 1, AufenthG § 58 Abs. 1, AufenthG § 58 Abs. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 1, FGG § 27, FreihEntzG § 3 Satz 2,
Verfahrensgang:LG München I 13 T 5628/07 vom 24.04.2007
AG München 871 XIV B 96/07

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 22.05.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 61/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-beschluss-vom-22-05-2007-az-34-wx-6107

"OLG-MUENCHEN - 22.05.2007, 34 Wx 61/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN