JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 133/05
| Leitsatz: | Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, das Betreten seiner Wohnung zu gestatten, besteht auch dann, wenn festgestellt werden soll, ob Maßnahmen der Instandsetzung oder Instandhaltung in Betracht kommen. Voraussetzung ist aber, dass ausreichende Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen vorliegen (wie BayObLGZ 1996, 146). Der Tatrichter hat in seiner Entscheidung das Vorliegen ausreichender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Maßnahmen einzelfallbezogen festzustellen. |
| Rechtsgebiete: | GG, WEG |
| Vorschriften: | GG Art. 13, WEG § 14 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Amberg 32 T 533/05 vom 02.08.2005 AG Schwandorf UR II 12/04 |
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