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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: 34 SchH 2/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 SchH 2/06

Beschluss vom 22.02.2006


Leitsatz:Jedenfalls dann, wenn ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut im Hinblick auf Folgestreitigkeiten eine Schiedsklausel enthält, sind materiellrechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht zu prüfen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 1060,

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