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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 21.11.2006, Aktenzeichen: 33 Wx 223/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 223/06

Beschluss vom 21.11.2006


Leitsatz:Eine in das Ermessen des Vormundschaftsgerichts gestellte Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer bei nicht mittellosen Betroffenen und besonderer Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte sieht das Vergütungsrecht anders als für den Berufsvormund nicht vor. Die Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 3 Abs. 3 VBVG sind nicht gegeben, da weder eine planwidrige Gesetzeslücke besteht noch die zu beurteilenden Sacherhalte vergleichbar sind.
Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Vorschriften:BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3, VBVG § 4, VBVG § 3 Abs. 3,
Verfahrensgang:AG München 711 XVII 06374/04
LG München I 13 T 17049/06 vom 04.09.2006

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