JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 21.05.2008, Aktenzeichen: Verg 05/08
| Leitsatz: | Kann eine sichere Aussage über die wirtschaftliche Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht getroffen werden, und besteht deshalb die Möglichkeit, dass das wirtschaftliche Risiko in nennenswertem Umfang beim Auftraggeber verbleibt, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag und nicht einer Dienstleistungskonzession auszugehen. |
| Rechtsgebiete: | RL 2004/18/EG, GWB |
| Vorschriften: | RL 2004/18/EG Art. 1 Abs. 4, GWB § 99 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | VK Südbayern, Z3-3-3194-12/07 vom 29.02.2008 |
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