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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 21.03.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 2/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 2/06

Beschluss vom 21.03.2006


Leitsatz:Für die Anfechtung eines Beschlusses, durch den der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird, fehlt es jedenfalls dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, wenn der Beschluss nach seinem Inhalt einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden kann.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 14 T 9359/05 vom 08.12.2005
AG Nürnberg 1 UR II 125/04

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