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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 21.03.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 16/06 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 16/06

Beschluss vom 21.03.2006


Leitsatz:Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.
Rechtsgebiete:FGG, WEG
Vorschriften:FGG § 22, FGG § 29, WEG § 44,
Verfahrensgang:LG Regensburg 7 T 736/05 (1) vom 09.01.2006
AG Straubing 1 UR II 26/05

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