JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 20.12.2005, Aktenzeichen: 33 Wx 4/05
| Leitsatz: | Jedenfalls in nicht-streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Rechtsbeschwerdegericht nach Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nicht die Sache zu erneuter Behandlung und Entscheidung an einen anderen Spruchkörper des Landgerichts zurückverweisen. Das gilt auch dann, wenn die Aufhebung auf einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit beruht. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 27 Abs. 1 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Bamberg 3 T 132/04 vom 17.12.2004 AG Bamberg X 7/00 |
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