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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 20.12.2005, Aktenzeichen: 33 Wx 4/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 4/05

Beschluss vom 20.12.2005


Leitsatz:Jedenfalls in nicht-streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Rechtsbeschwerdegericht nach Aufhebung der Beschwerdeentscheidung nicht die Sache zu erneuter Behandlung und Entscheidung an einen anderen Spruchkörper des Landgerichts zurückverweisen. Das gilt auch dann, wenn die Aufhebung auf einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit beruht.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 27 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Bamberg 3 T 132/04 vom 17.12.2004
AG Bamberg X 7/00

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