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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 20.10.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 141/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 141/05

Beschluss vom 20.10.2005


Leitsatz:Aus der unterbliebenen Beantwortung zweier schriftlicher Aufforderungen der Ausländerbehörde kann nicht ohne weiteres auf eine beharrliche Weigerung, bei der Passbeschaffung mitzuwirken, und damit auf eine Entziehungsabsicht des betroffenen Ausländers geschlossen werden.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5,
Verfahrensgang:LG Würzburg 8 T 2392/05 vom 23.09.2005
AG Würzburg XIV B 91/05

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