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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 20.07.2005, Aktenzeichen: 33 Wx 75/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 75/05

Beschluss vom 20.07.2005


Leitsatz:1. Ein Betreuer (hier: Sohn der Betroffenen) ist im eigenen Namen beschwerdeberechtigt, wenn einem Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht gewährt wird und die Akten auch wesentliche Informationen über die persönlichen, namentlich finanziellen, Verhältnisse des Betreuers enthalten.

2. Interessen des Betreuers an der Geheimhaltung des Akteninhalts überwiegen nicht das verfassungsrechtlich gewährleistete Informationsinteresse des Verfahrensbeteiligten, wenn die Akteneinsicht diesem auch die Beurteilung der Geeignetheit des Betreuers ermöglichen kann und im Übrigen nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich verlangt wird.
Rechtsgebiete:GG 103, FGG
Vorschriften:GG 103 Art. 1, FGG § 20, FGG § 34,
Verfahrensgang:LG München I 13 T 3245/05 vom 23.03.2005
AG München 715 XVII 05669/02

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