Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 19.10.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 28/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 28/05

Beschluss vom 19.10.2005


Leitsatz:1. Der Ausbau eines Speichers zu Wohnzwecken stellt eine bauliche Veränderung dar, die wegen der damit verbundenen intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig die übrigen Wohnungseigentümer in ihren Rechten beeinträchtigt und daher deren Zustimmung bedarf. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz ist in solchen Fällen denkbar, in denen die Wohnanlage aus selbständigen Einfamilienhäusern besteht.

2. Auch im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren nur zulässig, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1, ZPO § 533 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 15025/00 vom 16.02.2005
AG München 483 UR II 154/00

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 19.10.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 28/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 19.10.2005, 34 Wx 28/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum