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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 19.05.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 58/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 58/06

Beschluss vom 19.05.2006


Leitsatz:Wenn ein Verwalter nach dem Wortlaut des Verwaltervertrages nur zur Prozessführung namens der Wohnungseigentümer ermächtigt ist, kann darin auch eine Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen zu sehen sein, wenn der Verwalter insgesamt mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, um seine Verwaltungsaufgaben zu erledigen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 43, WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5,
Verfahrensgang:LG Traunstein 4 T 4361/05 vom 13.03.2006
AG Mühldorf a. Inn 1 UR II 0014/05

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