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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 18.05.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 34/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 34/05

Beschluss vom 18.05.2005


Leitsatz:1. Der Eigentümerbeschluss, mit dem der Verwalter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Wohnungseigentümer ermächtigt wird, die offensichtlich unbegründet sind, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

2. Beschließen die Wohnungseigentümer, dass auf einer bestimmten Gemeinschaftsfläche künftig keine Krafträder mehr abgestellt werden dürfen und lässt der Verwalter sodann dort stehende Fahrzeuge ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers entfernen, so handelt er in verbotener Eigenmacht. Ersatzansprüche gegen den Wohnungseigentümer aus dem Abschleppvorgang scheiden deshalb in der Regel aus.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 280, BGB § 683, BGB § 812, BGB § 858, BGB § 859, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 14 Nr. 3, WEG § 21 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 14 T 10948/04 vom 10.02.2005
AG Nürnberg 1 UR II 301/04

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