JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 16.05.2007, Aktenzeichen: 33 Wx 25/07
| Leitsatz: | 1. Entscheidungen in Betreuungssachen sind regelmäßig dem Betroffenen ohne Rücksicht auf seine Verfahrensfähigkeit selbst bekannt zu machen. Das gilt auch für Entscheidungen über die Betreuervergütung. 2. Ist eine solche Bekanntmachung unterblieben, muss sich der Betroffene die Kenntnis eines gesetzlichen Vertreters von der Entscheidung nicht zurechnen lassen. Weder wird hierdurch der Fristbeginn für eine sofortige Beschwerde in Lauf gesetzt noch kann eine spätere Rechtsmitteleinlegung im Namen des Betroffenen deshalb verwirkt sein. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 69a Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 13 T 5681/05 vom 29.12.2006 LG Nürnberg-Fürth 13 T 5682/05 vom 29.12.2006 AG Nürnberg XVII 944/00 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 16.05.2007, Aktenzeichen: 33 Wx 25/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 16.05.2007, 33 Wx 25/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum