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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 16.05.2007, Aktenzeichen: 33 Wx 25/07 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 25/07

Beschluss vom 16.05.2007


Leitsatz:1. Entscheidungen in Betreuungssachen sind regelmäßig dem Betroffenen ohne Rücksicht auf seine Verfahrensfähigkeit selbst bekannt zu machen. Das gilt auch für Entscheidungen über die Betreuervergütung.

2. Ist eine solche Bekanntmachung unterblieben, muss sich der Betroffene die Kenntnis eines gesetzlichen Vertreters von der Entscheidung nicht zurechnen lassen. Weder wird hierdurch der Fristbeginn für eine sofortige Beschwerde in Lauf gesetzt noch kann eine spätere Rechtsmitteleinlegung im Namen des Betroffenen deshalb verwirkt sein.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 69a Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 13 T 5681/05 vom 29.12.2006
LG Nürnberg-Fürth 13 T 5682/05 vom 29.12.2006
AG Nürnberg XVII 944/00

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