Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 16.04.2009, Aktenzeichen: 31 Wx 90/08 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 90/08

Beschluss vom 16.04.2009


Leitsatz:1. Dass eine vertragsmäßige Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf eine in einem gesonderten Überlassungsvertrag enthaltene Unterhaltsverpflichtung des Bedachten vorgenommen wurde, kann regelmäßig nicht allein aus dem Umstand geschlossen werden, dass beide Verträge am gleichen Tag abgeschlossen wurden.

2. Die Aufhebung der Gegenverpflichtung muss zumindest einen Beweggrund für den Rücktritt nach § 2295 BGB darstellen. Daran fehlt es, wenn der Erblasser die Aufhebung der Verpflichtung bestreitet.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2295,
Stichworte:Erbeinsetzung "mit Rücksicht" auf Unterhaltsverpflichtung, Rücktritt,
Verfahrensgang:LG München I, 16 T 4594/08 vom 09.07.2008
AG München, 65 VI 5292/07 vom 08.02.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 16.04.2009, Aktenzeichen: 31 Wx 90/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 16.04.2009, 31 Wx 90/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum