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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 29 W 2639/02 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 29 W 2639/02

Beschluss vom 15.11.2002


Leitsatz:1. Zum Urheberrechtsschutz einer Architektenplanung.

2. Ein Architekt, der die Architektenplanung für den Neubau eines Hauses erstellt hat, die Grundlage für eine Baugenehmigung und den Rohbau des betreffenden Hauses geworden ist, hat keinen Bereicherungsanspruch gegen Käufer, die das betreffende Grundstück mit dem Rohbau von einem Verkäufer erworben haben, der es seinerseits durch Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren erworben hatte, wenn die Käufer das Bauvorhaben nach abweichenden eigenen Plänen fertigstellen.
Rechtsgebiete:UrhG, BGB
Vorschriften:UrhG § 2, UrhG § 97 Abs. 1, BGB § 812,
Verfahrensgang:LG München 17 O 4897/02 vom 25.09.2002

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