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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 15.03.2005, Aktenzeichen: Verg 2/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: Verg 2/05

Beschluss vom 15.03.2005


Leitsatz:Fordert der Auftraggeber im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens in der Vergabebekanntmachung als Bedingung für die Teilnahme eine Eigenerklärung nach § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A und gibt der Bewerber eine solche nicht oder mit unzureichenden Inhalt ab, ist der Auftraggeber befugt, ihn von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Zu Ermittlungen ist der Auftraggeber in einem solchen Fall nicht verpflichtet. Die geforderte Eigenerklärung kann nicht mehr nachgereicht werden, wenn der Auftraggeber die Eignungsprüfung abgeschlossen hat.
Rechtsgebiete:GWB, VOB/A, ZPO
Vorschriften:GWB § 97 Abs. 4, GWB § 115 Abs. 2, GWB § 118 Abs. 1, GWB § 128 Abs. 3, VOB/A § 8 Nr. 5 Abs. 1, VOB/A § 8 Nr. 5 Abs. 2, VOB/A § 8 Nr. 4, VOB/A § 2 Nr. 1, VOB/A § 8a Nr. 2, ZPO § 524 Abs. 2,
Verfahrensgang:VK Südbayern 120.3-3194.1-75-11/04 vom 28.12.2004

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