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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 33 Wx 244/06 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 33 Wx 244/06

Beschluss vom 13.11.2006


Leitsatz:Bejaht das Beschwerdegericht die Notwendigkeit der Unterbringung der Betreuten wegen der Gefahr der Selbsttötung und stützt sich hierbei auf ein hinreichend zeitnah erstattetes erstinstanzliches Gutachten, in welchem der psychiatrische Sachverständige die weitere Unterbringung "zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten" befürwortet, ist die Festlegung der Höchstdauer der genehmigten Unterbringung grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens auszurichten. Das gilt auch dann, wenn bei der zwei Monate danach stattfindenden Anhörung der Betroffenen eine behandelnde Psychologin erneut "den weiteren Bedarf der Unterbringung auf ca. ein halbes Jahr" schätzt.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1906 Abs. 1, FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3,
Verfahrensgang:AG Altötting XVII 0203/06
LG Traunstein 4 T 3126/06 vom 19.09.2006

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