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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 13.09.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 71/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 71/05

Beschluss vom 13.09.2005


Leitsatz:1. Zu Veränderungen an einer nicht tragenden Trennwand, die im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer steht, ist § 922 BGB im Rahmen des § 14 WEG entsprechend heranzuziehen, wenn die Gemeinschaftsordnung hierzu keine Regelung enthält.

2. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, bei einer umstrittenen Rechtslage auf alle vertretbaren Rechtsansichten hinzuweisen.
Rechtsgebiete:BGB, FGG, WEG
Vorschriften:BGB § 922, FGG § 12, WEG § 5, WEG § 14,
Verfahrensgang:LG München II 6 T 3647/04 vom 8.6.2005
AG Garmisch-Partenkirchen UR II 0016/03

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