Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 13.05.2005, Aktenzeichen: 4St RR 75/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 4St RR 75/05

Beschluss vom 13.05.2005


Leitsatz:1. Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln ist (nur dann) nicht erfüllt, wenn das Rauschgift nur zum Mitgenuss oder in der verbrauchsgerechten Menge zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird.

2. Wer duldet, dass in seiner Wohnung über Wochen hinweg regelmäßig Treffen stattfinden, deren Zweck der Konsum von Betäubungsmitteln ist, gewährt anderen die Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln.
Rechtsgebiete:BtMG
Vorschriften:BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 13.05.2005, Aktenzeichen: 4St RR 75/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 13.05.2005, 4St RR 75/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum