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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 13.01.2006, Aktenzeichen: 32 Wx 137/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 32 Wx 137/05

Beschluss vom 13.01.2006


Leitsatz:Für Eintragungen in das Vereinsregister ist der Geschäftswert nicht nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festzusetzen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Vermögenslage des Vereins des Vereins und der Mitgliederzahl über eine angemessene Ermäßigung bzw. Erhöhung des Regelwertes des § 30 Abs. 2 zu entscheiden. Bei der Vermögenslage des Vereins darf nicht unberücksichtigt bleiben, welchen Nutzen der Verein aus dem Vermögen zieht.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 29 Satz 1, KostO § 30 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 13 T 935/05 vom 23.02.2005
AG Erlangen VR 255

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