JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 12.12.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 157/05
| Leitsatz: | 1. Der erzwungene Aufenthalt eines nicht einreiseberechtigten Ausländers im Transitbereich eines Flughafens außerhalb des so genannten Flughafenverfahrens stellt eine Freiheitsentziehung dar, wenn die Zurückweisung nicht umgehend durchgeführt wird. 2. Für das Vorliegen einer Freiheitsentziehung kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer berechtigt oder unberechtigt auf deutsches Staatsgebiet gelangt ist. Unerheblich ist auch, ob der Ausländer es zu vertreten hat, dass seine Zurückweisung nicht unverzüglich vollzogen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | GG, FreihEntzG, AufenthG, AsylVfG |
| Vorschriften: | GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 104 Abs. 1, GG Art. 104 Abs. 2, FreihEntzG § 2 Abs. 1, AufenthG § 15 Abs. 4, AufenthG § 62, AsylVfG § 18a, |
| Verfahrensgang: | LG Landshut 62 T 2586/05 vom 26.09.2005 AG Erding XIV B 110/05 vom 23.08.2005 |
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