JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 12.09.2008, Aktenzeichen: 31 Wx 20/08
| Leitsatz: | Ist der auf Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreis gepfändet und behauptet ein Dritter, durch schon zuvor erfolgte Abtretung Inhaber der gepfändeten Kaufpreisforderung geworden zu sein, so stehen im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses die Rechtsbehelfe der Notarbeschwerde und der Drittwiderspruchsklage selbständig nebeneinander; das eine Rechtsmittel schließt das andere nicht aus. |
| Rechtsgebiete: | BNotO, ZPO |
| Vorschriften: | BNotO § 15 Abs. 2, ZPO § 771, ZPO § 829, |
| Verfahrensgang: | LG Hof, 22 T 54/06 LG Hof, 57/06 |
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