( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 12.09.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 4/05 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 4/05

Beschluss vom 12.09.2005


Leitsatz:1. Erfüllungswirkung der Auszahlung eines Guthabens auf ein vom Wohnungseigentümer mitgeteiltes Bankkonto.

2. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht gegen die übrigen Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Zahlung von voraussichtlichen Kosten für eine künftige Ersatzvornahme einer von ihm für notwendig erachteten Reparatur am Gemeinschaftseigentum zu. Bei Streit darüber, ob die Maßnahme zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, muss sich der Wohnungseigentümer - gegebenenfalls gerichtlich - um eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bemühen.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 362 Abs. 1, BGB § 363, WEG § 21 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Kempten (Allgäu) 41 T 1759/04 vom 21.12.2004
AG Kaufbeuren 3 UR II 16/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 12.09.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 4/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-beschluss-vom-12-09-2005-az-34-wx-405

"OLG-MUENCHEN - 12.09.2005, 34 Wx 4/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN