JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 12.07.2006, Aktenzeichen: 33 AR 7/06
| Leitsatz: | Für die Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes ist das Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zuständig. Ein in einem Heim untergebrachtes Kind hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn eine Rückkehr zum sorgeberechtigten Elternteil nicht beabsichtigt ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Vorschriften: | BGB § 1631b, FGG § 70 Abs. 2 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | AG Weißenburg i. Bay. 002 F 00239/06 AG Hof 002 F 00425/06 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 12.07.2006, Aktenzeichen: 33 AR 7/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 12.07.2006, 33 AR 7/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum