JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 12.06.2003, Aktenzeichen: 6 WG 1/03
| Leitsatz: | Die nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung der Schiedsstelle über die Kosten des Schiedsstellenverfahrens im Einigungsvorschlag ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 14 II UrhSchiedsV nur hinsichtlich einer etwaigen fehlerhaften Ermessensausübung überprüfbar. Eine sachliche Überprüfung des von der Schiedsstelle durchgeführten Verfahrens oder der von der Schiedsstelle gefundenen materiellen Ergebnisse findet dagegen nicht statt. |
| Rechtsgebiete: | WahrnG, UrhSchiedsV |
| Vorschriften: | WahrnG § 14 I, WahrnG § 16, UrhSchiedsV § 14 II, |
| Stichworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, |
| Rechtskraft: | ja |
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