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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 12.06.2003, Aktenzeichen: 6 WG 1/03 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 6 WG 1/03

Beschluss vom 12.06.2003


Leitsatz:Die nach billigem Ermessen zu treffende Entscheidung der Schiedsstelle über die Kosten des Schiedsstellenverfahrens im Einigungsvorschlag ist im Rahmen des Verfahrens gemäß § 14 II UrhSchiedsV nur hinsichtlich einer etwaigen fehlerhaften Ermessensausübung überprüfbar.

Eine sachliche Überprüfung des von der Schiedsstelle durchgeführten Verfahrens oder der von der Schiedsstelle gefundenen materiellen Ergebnisse findet dagegen nicht statt.
Rechtsgebiete:WahrnG, UrhSchiedsV
Vorschriften:WahrnG § 14 I, WahrnG § 16, UrhSchiedsV § 14 II,
Stichworte:Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz,
Rechtskraft:ja

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