JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 12.04.2005, Aktenzeichen: Verg 6/05
| Leitsatz: | Ein Angebot, welches den Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes nur unvollständig enthält, ist zwingend auszuschließen. Die Unvollständigkeit der Angaben kann sich insoweit aus den eingereichten Formblättern zur Preisermittlung ergeben, auch wenn diese nicht Vertragsbestandteil sind. Die Unvollständigkeit der Angaben kann nicht im Rahmen von Nachverhandlungen geheilt werden. |
| Rechtsgebiete: | VOB/A |
| Vorschriften: | VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b, VOB/A § 24 Nr. 3, VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, |
| Verfahrensgang: | VK Nordbayern 320.VK-3194-05/05 vom 08.03.2005 |
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