Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 29 W 2840/03 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 29 W 2840/03

Beschluss vom 12.03.2004


Leitsatz:1. Beantragt ein Kläger eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, so kann ihm das Gericht ohne Antrag des Beklagten die Kosten des Rechtsstreits nicht auferlegen.

2. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist auch anwendbar, wenn

a) die Klage erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird und

b) der Klageanlass bereits vor Einreichung der Klage weggefallen ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3, ZPO § 344, ZPO § 568 Satz 1,
Verfahrensgang:LG München I 17 HK O 9266/03

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 29 W 2840/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 12.03.2004, 29 W 2840/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum