JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 11.12.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 91/07
| Leitsatz: | Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 174, WEG § 23 Abs. 4 (a.F.), |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 11.12.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 91/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 11.12.2007, 34 Wx 91/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum