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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 11.12.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 91/07 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 91/07

Beschluss vom 11.12.2007


Leitsatz:Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 174, WEG § 23 Abs. 4 (a.F.),

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