JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 10.10.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 29/06
| Leitsatz: | 1. Richtet sich die Beschwerde gegen einen Vorbescheid in einer Nachlasssache, hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des angekündigten Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als eine Unrichtigkeit den Beschwerdeführer nicht beschwert. 2. In einem Erbvertrag kann dem überlebenden Ehegatten das Recht vorbehalten werden, die einzige vertragsmäßig bindend getroffene Verfügung abzuändern, wenn die Ausübung des Vorbehalts nur unter bestimmten, genau festgelegten Voraussetzungen möglich ist. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Vorschriften: | FGG § 19 ff, BGB § 2289, |
| Verfahrensgang: | AG Passau 1 VI 431/03 LG Passau 2 T 111/05 vom 02.03.2006 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 10.10.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 29/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 10.10.2006, 31 Wx 29/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum