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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 10.10.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 29/06 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 29/06

Beschluss vom 10.10.2006


Leitsatz:1. Richtet sich die Beschwerde gegen einen Vorbescheid in einer Nachlasssache, hat das Beschwerdegericht die Richtigkeit des angekündigten Erbscheins auch insoweit zu prüfen, als eine Unrichtigkeit den Beschwerdeführer nicht beschwert.

2. In einem Erbvertrag kann dem überlebenden Ehegatten das Recht vorbehalten werden, die einzige vertragsmäßig bindend getroffene Verfügung abzuändern, wenn die Ausübung des Vorbehalts nur unter bestimmten, genau festgelegten Voraussetzungen möglich ist.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 19 ff, BGB § 2289,
Verfahrensgang:AG Passau 1 VI 431/03
LG Passau 2 T 111/05 vom 02.03.2006

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