JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 10.07.2007, Aktenzeichen: 5 U 5578/06
| Leitsatz: | 1. Eine Bank überschreitet ihre Rolle als Kreditgeberin bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilie, deren Kaufgelegenheit sie zuvor von sich aus dem Käufer nachgewiesen hat und deren Verwertung im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren im Wege des freihändigen Verkaufs von ihrer Zustimmung als Kreditgeberin des Verkäufers abhängt. 2. In diesem Fall haftet die Bank auch unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts bei "Doppelfinanzierung" dem neuen Kreditnehmer wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wenn sie über ein ihr vorliegendes Verkehrswertgutachten nicht aufklärt, obwohl der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie nicht nur den von ihr selbst ermittelten und dem Käufer mitgeteilten Wert um rund 100 % unterschreitet, sondern auch erheblich unter dem von ihr festgesetzten Mindestverkaufspreis liegt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 280, BGB § 607, |
| Stichworte: | Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei Überschreiten der Kreditgeberrolle und schwerwiegendem Interessenkonflikt bei "Doppelfinanzierung", |
| Verfahrensgang: | LG München II 9 BO 6257/04 vom 09.11.2006 |
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