JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen: 6 U 1796/05
| Leitsatz: | 1. Der Missbrauchstatbestand des § 8 Abs. 4 UWG ist für die Frage der Zulässigkeit einer gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts weder unmittelbar noch entsprechend heranzuziehen. 2. Ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht dadurch gerechtfertigt, dass das angegriffene Verhalten unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, beispielsweise nach Vorschriften des UWG, nicht zu beanstanden ist. |
| Rechtsgebiete: | KUG, UWG |
| Vorschriften: | KUG § 22, KUG § 23, UWG § 8 Abs. 4, |
| Stichworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, |
| Verfahrensgang: | LG München I 21 O 8286/04 vom 22.12.2004 |
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